Corona – FAQs

Hier finden Sie Antworten auf uns häufig gestellte Fragen rund um Corona. Die Selbst- und Pool-Tests finden nach den Osterferien noch in der ersten Schulwoche, also bis 29. April 2022 statt.

Bitte setzen Sie als Erziehungsberechtigte uns umgehend in Kenntnis, wenn Ihr Kind außerhalb der Schule positiv getestet wurde oder in Quarantäne muss, damit die notwendigen schulischen Maßnahmen ergriffen werden können und Gerüchten vorgebeugt werden kann. Sie können sich wiederum auf uns verlassen, dass wir Sie sofort informieren, wenn für Sie Handlungsbedarf besteht.

Für alle Fragen, Mitteilungen usw. rund um Corona haben wir die Mail-Adresse corona@martin-behaim-gymnasium.de eingerichtet.

Wie lange dauert eine Quarantäne bzw. Isolation?

Seit 13. April 2022 gelten neue Regelungen hinsichtlich Quarantäne / Isolation:

Enge Kontaktpersonen müssen ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Jedoch wird empfohlen, eigenverantwortlich Kontakte zu reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln AHA + L gewissenhaft einzuhalten und auf Krankheitssymptome zu achten. Empfohlen wird auch, sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.

Infizierte müssen weiterhin in Isolation. Dabei gilt nun der Tag, an dem der (von zertifiziertem Personal vorgenommene) positive Antigen- oder PCR-Test durchgeführt wurde, als Tag 0 der Isolation. Die Isolation endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich. Liegt an Tag fünf keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen. Wird nach einem positivem Antigen-Test ein PCR-Test durchgeführt und fällt dieser negativ aus, so endet die Isolation auch vor Ablauf der Fünf-Tage-Frist.

Mein Kind hat einen positiven Test. Was ist im Bezug auf die Schule zu beachten?

Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per Mail (corona@martin-behaim-gymnasium.de), wenn bei Ihrem Kind ein Antigen- oder PCR-Test (jeweils durchgeführt oder überwacht durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) positiv ausgefallen ist (mit Angabe des Datums, an dem der Test durchgeführt wurde). Bitte halten Sie uns während der Isolation z.B. über Mitteilungen des Gesundheitsamtes o.Ä. auf dem Laufenden.

Bei Symptomfreiheit sollte Ihr Kind von zu Hause aus am Distanzunterricht teilnehmen. Die Lehrkräfte stellen dazu Unterrichtsmaterial auf Mebis ein, z.T. werden Stunden auch über unser Videokonferenzsystem Visavid gestreamt. Hinweise zum Ablauf der einzelnen Stunden (ggf. auch ein Link zum virtuellen Klassenraum) werden im Stundenplan Ihres Kindes veröffentlicht (einsehbar über Web-Untis bzw. mit der Untis-App).

Ihr Kind kann nach fünftägiger Isolation (dabei zählt der Tag, an dem der Antigen- oder PCR-Test durchgeführt wurde, als Tag 0) wieder die Schule besuchen, sofern es am Tag 5 der Isolation bereits 48 Stunden lang symptomfrei war. Liegt an Tag 5 keine Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden vor, dauert die Isolation zunächst weiter an, bis seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, höchstens aber bis zum Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist seit Mitte April 2022 nicht mehr erforderlich. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt das Tragen einer FFP2-Maske für eine Dauer von weiteren fünf Tagen nach Ende der Isolation.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der Stadt Nürnberg.

Wie laufen am MBG die morgendlichen Selbsttests ab?

Die Schüler*innen führen vor Unterrichtsbeginn montags, mittwochs und freitags selbstständig unter Aufsicht der Lehrkraft der 1. Stunde einen Schnelltest durch und legen ihre Testkassette auf das Klassentablett zu ihrer jeweiligen Nummer. Die Lehrkraft überprüft die Kassetten und gleicht die Tests mit der Liste der abwesenden, geimpften bzw. genesenen Schüler*innen ab.

Am 07.03.22 hat sich das Testverfahren für die 5. und 6. Klassen geändert – es kommen dann zweimal pro Woche PCR-Pooltests („Lolli-Tests“) zum Einsatz. Lediglich montags führen alle Schüler*innen der 5./6. Jahrgangsstufe noch zusätzlich einen Schnelltest durch (Details s. weiter unten).

Bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests wird das betroffene Kind zum Sekretariat begleitet. Es werden dann die Eltern verständigt mit der Bitte, das Kind abzuholen und umgehend einen PCR-Test zu veranlassen. In dem Gespräch wird auch geklärt, ob es daheim Anzeichen von Erkältungskrankheiten gibt. Wenn das Kind nicht abgeholt werden kann, wird mit den Eltern geklärt, ob es selbstständig nach Hause laufen oder mit dem Fahrrad fahren kann. Keinesfalls wird es mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause geschickt. Bisher haben wir immer eine hygienekonforme Lösung gefunden.

Welche Folgen hat ein positiver Schnelltest für die betroffene Klasse?

Da das Risiko besteht, dass das Virus ggf. innerhalb der Klasse weitergegeben wurde, wird die gesamte Klasse (auch die geimpften / genesenen Schüler*innen) vom Tag des positiven (Schnell)Tests fünf Unterrichtstage lang täglich vor Unterrichtsbeginn getestet.

Für die Festlegung weiterer Maßnahmen durch das Gesundheitsamt (z.B. Quarantäne für enge Kontaktpersonen, Klassenquarantäne) ist erst ein positiver PCR-Test (nicht schon das Schnelltestergebnis) relevant.

Wie laufen die PCR-Pooltests ("Lolli-Tests") in den Jgst. 5/6 ab?

Am 07.03.22 wurden in den 5. und 6. Klassen die Testungen bayernweit auf PCR-Pooltests („Lollitests“) umgestellt. Alle Schüler*innen, von denen Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen, nehmen an den Pool-Tests zwei Mal pro Woche teil (Klassen 5A – 5E sowie 5G dienstags und donnerstags, Klassen 5F sowie 6A – 6E montags und mittwochs). Ausgenommen davon sind Kinder, bei denen in den letzten 28 Tagen vor dem Testtag ein positives PCR-Ergebnis vorlag (damit dieser nicht aufgrund einer noch schwachen, aber nicht mehr ansteckenden Infektion falsch positiv ausfällt). Montags vor Unterrichtsbeginn führen zudem zur Sicherheit alle Schüler*innen wie bisher einen Selbst-Schnelltest durch.

Beim Pooltest lutschen die Schülerinnen und Schüler für 30 Sekunden an einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer werden anschließend in einer Sammelprobe, dem „Pool“, im Labor gemeinsam mittels PCR-Verfahren ausgewertet:

  • Ist der Pool negativ, findet am nächsten Tag für alle Schülerinnen und Schüler regulär Unterricht statt.
  • Ist der Pooltest positiv, wertet das Labor über Nacht Einzelproben aus, die die Schülerinnen und Schüler am Morgen in der Schule mit abgegeben haben (sog. Rückstellprobe). Kinder mit negativer Einzeltestung können am nächsten Tag zur Schule gehen, Kinder mit positiver Testung bleiben zuhause in Isolation.
Wie und bis wann erfahre ich das Ergebnis des PCR-Pooltests?

Sie werden elektronisch per E-Mail über die Testergebnisse (Pool-Test und ggf. Einzelergebnis Ihres Kindes) informiert. Dafür geht Ihnen eine Nachricht mit dem Absender noreply@pooltest-bayern.de mit einem Link zu. Um das Ergebnis für den PCR-Pooltest bzw. die Rückstellprobe Ihres Kindes angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte auf diesen Link und geben Sie zur Verifizierung das Geburtsdatum Ihres Kindes an. Im Falle eines positiven Einzelergebnisses Ihres Kindes werden Sie zusätzlich auch per SMS informiert, falls Sie auf der Einwilligungserklärung das „dritte Kreuz“ gesetzt haben.

Die Ergebnisübermittlung erfolgt in der Regel

  • zwischen 19 und 22 Uhr am Testtag bei den Pooltests und
  • bis ca. 6 Uhr am Folgetag bei den Einzeltests nach einem positiven Poolergebnis.

Damit liegen alle Ergebnisse in der Regel vor Unterrichtsbeginn am Folgetag vor.

Hier noch ein Hinweis: Da wir i.d.R. pro Klasse zwei Sammelpools pro Testtag angelegt haben, kann es sein, dass nur die Hälfte der der Erziehungsberechtigten einer Klasse abends die Nachricht eines positiven Pooltests erhält, während die andere Hälfte ein „negatives“ Ergebnis bekommt.

Damit die Datenübermittlung problemlos funktioniert, bitten wir um Ihre Unterstützung:

  • Bitte schalten Sie unbedingt Ihre Mailadresse einmalig für den Versand frei. Dafür haben Sie am Donnerstag, 03.03., eine E-Mail mit dem Absender noreply@pooltest-bayern.de bekommen, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Email-Adresse gebeten wurden. Bitte klicken Sie auf den Freischaltungslink in dieser E-Mail.
  • Bitte kontrollieren Sie am Tag der Testungen (Klassen 5A – 5E sowie 5G dienstags und donnerstags / Klassen 5F sowie 6A – 6E montags und mittwochs) regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und informieren Sie sich selbständig über die Testergebnisse. Bitte stellen Sie zuverlässig sicher, dass Ihr Kind im Falle einer positiven Einzelprobe nicht in die Schule geht, sondern zuhause bleibt!
  • Sollten Sie keine Nachrichten erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spamordner bzw. setzen Sie sich ggf. zeitnah mit uns in Verbindung, um sicherzustellen, dass die korrekte E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Weitere Hilfestellungen bei technischen Fragestellungen finden Sie unter www.km.bayern.de/pooltests.
Mein Kind nimmt nicht an den PCR-Pooltests teil. Was ist zu beachten?

Die Erziehungsberechtigten, die der Teilnahme ihres Kindes am Pooltest nicht zugestimmt haben, bitten wir darum, uns jeweils mittwochs und freitags vor Unterrichtsbeginn per Mail an corona@martin-behaim-gymnasium.de oder in Papierform (durch Ihr Kind bei der jeweiligen Lehrkraft der 1. Std. oder im Sekretariat) ein negatives Antigenschnelltestergebnis von einer Teststation/einer Apotheke vom Vortag, also vom Dienstag bzw. Donnerstag vorzulegen.

Unabhängig davon nimmt Ihr Kind wie die übrigen Schüler*innen auch am zusätzlichen Selbst-Schnelltest teil bzw. legt auch montags – wie bisher – sein externes Antigentestergebnis von einer Teststation/einer Apotheke vom Vortag vor.

Mein Kind ist geimpft bzw. genesen. Muss es dann noch an den Selbsttests teilnehmen?

Seit 10. Januar 2022 gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Schüler sowie für Schüler, die bereits eine Drittimpfung erhalten haben. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht für Schüler mit Impf- oder Genesenennachweis sind entfallen.

Auch an den neuen PCR-Pooltests in der 5./6. Jahrgangsstufe nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, von deren Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung vorliegt, teil. Ausgenommen sind lediglich Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 28 Tage ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben.

Was ist, wenn in einer Klasse mehr als ein*e Schüler*in positiv getestet wird?

Gemäß einem Schreiben vom Gesundheits- und vom Kultusministerium von Anfang Februar 2022 entfällt die bisherige Regel, dass bei zwei Infektionen in einer Klasse innerhalb weniger Tage die gesamte Klasse vom Gesundheitsamt für fünf Tage in häusliche Quarantäne geschickt wird. Die neue Bestimmung besagt: „Sofern sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen und der Präsenzunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen.“ Das bedeutet, dass die Schulleitung in Abstimmung mit der Schulaufsicht für eine Klasse fünf Tage Distanzunterricht anordnen kann, wenn eine hohe Anzahl an Schüler*innen einer Klasse infiziert ist.

Das Gesundheitsamt kann zudem alle Schüler*innen als Kontaktpersonen einstufen, eine häusliche Quarantäne und die Notwendigkeit eines negativen Tests vor Wiedereintritt in die Schule zur Folge hätte. Während der Distanzunterricht für alle gelten würde, beträfe die Quarantäne nur die Schüler*innen, die nicht geboostert, frisch genesen (< 3 Monate) oder frisch geimpft sind (zwischen 14 Tagen und 3 Monaten nach der 2. Impfung). Die Neuregelung hat den Vorteil, dass Klassen nicht wie bisher bei Bekanntwerden eines zweiten PCR-Ergebnisses innerhalb weniger Tage umgehend nach Hause geschickt werden müssen, sondern dass sich die Eltern und die Lehrkräfte nun darauf einstellen können.

Elternbriefe rund um Corona

NameSizeHits
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2021-10-27 (Jgst. 5 - 12): Zwischenbilanz229.9 KiB226
2021-11-06 (Jgst. 5 - 12): Ausblick / Gesprächsangebote / Erweiterte Maskenpflicht177.5 KiB221
2021-11-19 (Jgst. 5 - 12): Neues aus dem Schulalltag / Corona / iPad-Koffer / Advent176.6 KiB234
2021-11-19 (Jgst. 5 - 12): Anhang - FAQ zum Umgang mit positiven CoV-Testergebnissen143.9 KiB243
2021-11-27 (Jgst. 5 - 12): Fortsetzung der FAQs / Weitergehende Hygieneregeln / 3G auf dem Schulgelände186.9 KiB228
2021-11-27 (Jgst. 5 - 12): Anhang 1 - Information für Erziehungsberechtigte zur 3G-Regel434.7 KiB233
2021-11-27 (Jgst. 5 - 12): Anhang 2 - Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte - Erkältungssymptome437.0 KiB225
2022-01-08 (Jgst. 5 - 12): Es geht wieder los!279.3 KiB213
2022-01-15 (Jgst. 5 - 12): Bilanz nach der ersten Woche / Aktuelle Quarantäneregeln213.5 KiB232
2022-01-22 (Jgst. 5 - 12): Elterninformation des Kultusministeriums / Vorankündigung-Pootests192.1 KiB211
2022-01-22 (Jgst. 5 - 12): Anhang - KM-Informationsschreiben für Eltern441.5 KiB228
2022-01-28 (Jgst. 5 - 6): Informationen zu PCR-Pooltests198.3 KiB229
2022-01-28 (Jgst. 5 - 6): Anhang 1 - Informationsschreiben des KM zu Pooltests468.2 KiB232
2022-01-28 (Jgst. 5 - 6): Anhang 2 - Einwilligungserklärung130.1 KiB234
2022-01-28 (Jgst. 5 - 6): Anhang 3 - Merkblatt für Erziehungsberechtigte459.4 KiB237
2022-02-05 (Jgst. 5 - 12): Aktuelles zur Coronasituation am MBG / Hinweise zum Halbjahreswechsel256.2 KiB231
2022-03-04 (Jgst. 5 - 6): Informationen zu den PCR-Pooltests189.1 KiB231